Mietbedingungen

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 'Gemietetes Fahrzeug' bezeichnet das Kraftfahrzeug, das Gegenstand des Mietvertrags ist und darin ausdrücklich anhand von Marke, Modell und Kennzeichen identifiziert wird;

1.2 'Mietvertrag' bezeichnet den Vertrag, der zwischen dem VERMIETER und dem MIETER über die zeitlich befristete, kostenpflichtige Nutzung eines Fahrzeugs abgeschlossen wird, einschließlich der zugehörigen Anhänge;

1.3 'Mietpreis' ist der Preis für die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs für 24 Stunden (einen Tag).

1.4 'Mietdauer' bezeichnet den Zeitraum, für den der VERMIETER dem MIETER die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs zur Verfügung gestellt hat.

1.5 'Preis für die Mietdauer' oder 'Gesamtmietpreis' ist der Gesamtpreis, der vom MIETER für die gesamte vereinbarte Mietdauer des Fahrzeugs zu zahlen ist.

1.6 'VERMIETER' ist Di End Vi Global EOOD, BULSTAT BG205184798, mit Sitz und Geschäftsadresse: Burgas 8000, Wohnkomplex 'Zornitsa', Bl. 82, Etage 16.

1.7 Sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, wird das gemietete Fahrzeug ausschließlich zur Nutzung im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien bereitgestellt.

1.8 Falls im Mietvertrag zusätzliche/n Fahrer/in(en) genannt werden, haften diese gemeinsam und einzeln zusammen mit dem MIETER für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

1.9 Ist der MIETER eine juristische Person, haften die(n) physische(n) Vertreter, die den Mietvertrag im Namen des MIETERS unterzeichnen, gemeinsam und einzeln für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Falls die unterzeichnende Person nicht bevollmächtigt war, die juristische Person zu binden, gilt diese Person als Vertragspartner des Mietvertrags.

2.0 Bei Stornierung einer Reservierung hat der Kunde folgende Stornogebühren zu zahlen:

  • bei Stornierung bis zu 72 Stunden vor dem Mietbeginn – keine Gebühr;
  • bei Stornierung bis zu 48 Stunden vor dem Mietbeginn – 30 % des Endpreises der Reservierung;
  • bei Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem Mietbeginn – 50 % des Endpreises der Reservierung;
  • bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Mietbeginn – 100 % des Endpreises der Reservierung.

II. FAHRZEUGÜBERGABE UND -RÜCKGABE

2.1 Der VERMIETER stellt dem MIETER das gemietete Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand mit den erforderlichen Dokumenten für den Straßenverkehr innerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Bulgarien sowie mit der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung und der im Mietvertrag angegebenen zusätzlichen Ausrüstung zur Verfügung. Die Übergabe wird in einem beidseitig unterzeichneten Übergabeprotokoll festgehalten, das einen integralen Bestandteil des Mietvertrags bildet.

• Der MIETER ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und der Ausstattung zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort in demselben Zustand, in dem es empfangen wurde, während der Geschäftszeiten des VERMIETERS, wie im Übergabeprotokoll bestätigt, zurückzugeben. Die Geschäftszeiten des VERMIETERS sind von 09:00 bis 19:00 Uhr, von Montag bis Sonntag, ausgenommen nationale Feiertage. Andernfalls haftet der MIETER für eine zusätzliche 'Außer-Haus-Gebühr', wie im Mietvertrag vereinbart.

2.2 Falls der MIETER sich weigert, das Übergabeprotokoll bei der Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs zu unterzeichnen, wird das Protokoll vom VERMIETER und einem Zeugen unterzeichnet, der die Weigerung des MIETERS bestätigt, und der MIETER ist an die darin festgehaltenen Tatsachen gebunden.

2.3 Die Vertragslaufzeit kann mit ausdrücklicher Zustimmung des VERMIETERS verlängert werden, sofern der MIETER den zusätzlichen Betrag für die Verlängerung des Vertrags für den neuen Mietzeitraum spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zahlt.

2.4 Bei Nichtbeachtung der Rückgabezeit des gemieteten Fahrzeugs hat der MIETER eine Strafe wie folgt zu zahlen:

  • der Mietpreis des Fahrzeugs für 1 (einen) Tag – bei Verzögerungen bis zu 4 (vier) Stunden;
  • der Mietpreis des Fahrzeugs für 2 (zwei) Tage – bei Verzögerungen von 4 (vier) bis 8 (acht) Stunden;
  • der Mietpreis des Fahrzeugs für 3 (drei) Tage – bei Verzögerungen von über 8 (acht) Stunden;
  • das Fünffache des Mietpreises des Fahrzeugs pro Tag Verspätung – bei Verzögerungen von mehr als 24 Stunden. Die Strafe gemäß dieser Klausel wird für jeden Tag der Verspätung, einschließlich des ersten Tages, bis zur Rückgabe des Fahrzeugs erhoben. Ein Tag Verspätung gilt als jeder begonnene 24-Stunden-Zeitraum nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt. In keinem Fall darf die Strafe geringer sein als der hinterlegte Kautionsbetrag.

2.5 Die Nicht-Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs durch den MIETER für mehr als 24 (vierundzwanzig) Stunden gilt als Unterschlagung, und der VERMIETER wird die zuständigen Behörden benachrichtigen, wobei alle weiteren Rechte aus dem Mietvertrag vorbehalten bleiben.

2.6 Ist das gemietete Fahrzeug mit einem Ortungssystem ausgestattet, hat der VERMIETER zusätzlich zu allen anderen im Mietvertrag oder nach geltendem Recht vorgesehenen Rechtsmitteln das Recht, ohne Vorankündigung den Motorstart zu blockieren und/oder Maßnahmen zur Wiedererlangung des Fahrzeugs zu ergreifen, in folgenden Fällen:

  • wenn der MIETER das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben hat;
  • wenn das Fahrzeug die Staatsgrenze der Republik Bulgarien ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VERMIETERS überschreitet;
  • wenn der MIETER rücksichtslos fährt;
  • wenn der MIETER wiederholt (dreimal oder öfter) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet;
  • wenn der MIETER die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet;
  • wenn das Signal des Ortungssystems aufhört zu senden und kein Kontakt mit dem MIETER besteht;
  • wenn von den zuständigen Behörden Informationen vorliegen, dass das gemietete Fahrzeug vom MIETER zur Begehung eines Verbrechens oder einer Ordnungswidrigkeit genutzt wird.

III. MIETPREIS UND ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN

3.1 Der Mietpreis des Fahrzeugs wird auf Basis des Tagespreises bestimmt, und der Preis für die Mietdauer bzw. der Gesamtmietpreis wird entsprechend der Mietdauer festgelegt.

3.2 Der MIETER hat den vollen Gesamtmietpreis sowie die im Vertrag angegebenen Gebühren bei Abschluss des Mietvertrags zu zahlen.

3.3 Der MIETER kann den Gesamtmietpreis in bar (vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen für Barzahlungen), per Banküberweisung, über ein POS-Terminal mit Debit- oder Kreditkarte oder über Zahlungsplattformen zahlen. Falls das angegebene Zahlungskonto im Besitz einer dritten Partei (KARTENINHABER) ist, die nicht der MIETER ist, so wird der zusätzliche Fahrer/die zusätzlichen Fahrer oder die Person, die den Vertrag im Namen einer juristischen Person unterzeichnet, als Karteninhaber vermerkt, muss bei der Anmietung anwesend sein und haftet gemeinsam und einzeln mit dem MIETER für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

3.4 Der Mietpreis beinhaltet keinen Kraftstoff. Außer wenn der MIETER eine 'Vorausbezahlte Kraftstoff'-Gebühr gezahlt hat, muss der MIETER bei Rückgabe des Fahrzeugs mit unvollständigem Tank den fehlenden Kraftstoff zu einem in Anhang Nr. 1 zu Artikel 6.15 dieser allgemeinen Bedingungen festgelegten Preis zahlen, der einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen darstellt.

3.5 Der Mietpreis beinhaltet den Wert der obligatorischen 'Haftpflichtversicherung' sowie die Vignettengebühr für das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien – (GTP, GO, Vignette).

3.6 Alle im Mietvertrag angegebenen Preise und zusätzlichen Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

3.7 Der Mietpreis beinhaltet nicht die Nutzung von zusätzlicher Ausstattung oder Dienstleistungen, für die in der Reservierung oder im Mietvertrag zusätzliche Gebühren angegeben sind. Nach Zahlung der im Vertrag festgelegten einmaligen oder täglichen Gebühren ist der MIETER berechtigt, folgende zusätzliche Ausstattungen oder Dienstleistungen zu nutzen:

  • TEILVERSICHERUNG (PI) – Deckt Schäden am Außenbereich ab. Der MIETER haftet nur für Schäden an Reifen, Felgen und Fenstern. Falls der MIETER die Sicherheitsvorschriften (z. B. Konsum von Betäubungsmitteln oder Alkohol) nicht einhält und dadurch Schäden am Fahrzeug verursacht, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt. Der MIETER muss sich unter +359 895488499 melden, die Polizei über einen Unfall informieren und ein Dokument zur Bestätigung des Vorfalls (Protokoll) einholen. Ohne dieses Dokument ist die Versicherung ungültig und der MIETER übernimmt die volle Verantwortung. Die PI deckt keine Mängel oder Schäden am Innen- oder Außenbereich ab, die infolge unsachgemäßer Nutzung oder nach dem Konsum von Tabak, Betäubungsmitteln oder Alkohol entstehen.
  • VOLLVERSICHERUNG (FI) – Bei Vollversicherung haftet der MIETER nicht für Schäden am Fahrzeug. Diese Versicherung deckt alle Schäden ab. Der MIETER muss sich unter +359 895488499 melden, die Polizei über einen Unfall informieren und ein Dokument zur Bestätigung des Vorfalls (Protokoll) einholen. Ohne dieses Dokument ist die Versicherung ungültig und der MIETER übernimmt die volle Verantwortung. Die FI deckt keine Mängel oder Schäden am Innen- oder Außenbereich ab, die infolge unsachgemäßer Nutzung oder nach dem Konsum von Tabak, Betäubungsmitteln oder Alkohol entstehen.
  • OHNE VERSICHERUNG – Fehlt eine Versicherung und liegt kein Verschulden des MIETERS vor, ist die Haftung auf den Kautionsbetrag begrenzt; falls jedoch durch Verschulden des MIETERS ein Schaden entsteht, ist die Haftung auf den Schadensbetrag begrenzt.
  • Gebühr für zusätzlichen Fahrer – Der im Mietvertrag angegebene zusätzliche Fahrer ist berechtigt, das gemietete Fahrzeug zu führen. Die Gebühr wird pro Tag für jeden zusätzlichen Fahrer berechnet.
  • Kindersitzgebühr – Der VERMIETER statten das gemietete Fahrzeug mit einem Kindersicherungssystem gemäß den Verkehrsregeln und den im Mietvertrag angegebenen Normen aus. Die Gebühr wird pro Tag berechnet. Der Einbau des Systems obliegt dem MIETER und dessen Kosten sind nicht in der Gebühr enthalten. Der VERMIETER haftet nicht für den Transport von Kindern im Fahrzeug ohne die obligatorischen Sicherheitssysteme, noch für Schäden, die aus der Installation resultieren.
  • Vorausbezahlte Kraftstoffgebühr – Diese Gebühr entbindet den MIETER von der Verpflichtung, für fehlenden Kraftstoff und Strafgebühren bei Rückgabe des Fahrzeugs mit unvollständigem Tank aufzukommen. Der VERMIETER ist nicht verpflichtet, den Wert des verfügbaren, ungenutzten Kraftstoffs bei Rückgabe zu erstatten.
  • Außerhalb der Geschäftszeiten Gebühr – Der MIETER ist berechtigt, das gemietete Fahrzeug außerhalb der festgelegten Geschäftszeiten (09:00 bis 18:00) sowie an offiziellen Feiertagen in Empfang zu nehmen oder zurückzugeben. Diese Gebühr wird als einmalige Gebühr bei Abschluss des Mietvertrags erhoben.
  • Liefer-/Abholgebühr – Der MIETER ist berechtigt, das gemietete Fahrzeug an einem im Mietvertrag festgelegten Ort innerhalb der vom MIETER angegebenen Gemeinde in Empfang zu nehmen oder zurückzugeben. Eine Lieferung oder Abholung an anderen Orten wird individuell vereinbart.
  • Gebühr für mobilen Service – Im Falle eines Ausfalls oder anderer Hindernisse bei der Fahrzeugbewegung, wenn der MIETER einen vom VERMIETER organisierten Pannendienst anfordert, zahlt der MIETER die in Anhang Nr. 1 zu Artikel 6.15 dieser allgemeinen Bedingungen festgelegten Gebühren.

3.8 Sollte ein Dritter gegen den VERMIETER Ansprüche für den Zeitraum geltend machen, in dem das gemietete Fahrzeug unrechtmäßig außerhalb der Republik Bulgarien genutzt wurde, übernimmt der MIETER die finanzielle Haftung für alle durch Verschulden verursachten Schäden. Alle zusätzlichen vom MIETER in solchen Fällen gezahlten Versicherungsleistungen sind nichtig, und der MIETER trägt die volle Verantwortung für die vom VERMIETER erlittenen Schäden.

IV. KAUTION

4.1 Bei Abschluss des Mietvertrags hinterlegt der MIETER eine Kaution, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag sichert. Die Kaution wird freigegeben, nachdem das gemietete Fahrzeug in dem Zustand, in dem es übergeben wurde (wie im Übergabeprotokoll festgehalten), zurückgegeben und alle vom MIETER zu zahlenden Beträge – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mietpreis, Zusatzgebühren, Auslagen, Strafzahlungen und Schadensersatz – beglichen wurden.

4.2 Die Kaution kann in bar, per Banküberweisung, über eine Zahlungsplattform oder mittels Autorisierung auf einer Kreditkarte des MIETERS oder eines Dritten (KARTENINHABER) geleistet werden. Falls der MIETER/KARTENINHABER Kreditkartendaten angibt und die Kaution auf dieser Karte autorisiert wird, erteilt der MIETER dem VERMIETER seine unwiderrufliche und bedingungslose Zustimmung, dass, nachdem die Kaution in den im Vertrag vorgesehenen Fällen vollständig verbraucht wurde – auch nach Vertragsende – Beträge, die die Kaution übersteigen, abgebucht werden dürfen. Die Unterschrift auf der ersten Seite des Mietvertrags gilt als Zustimmung zu POS-Terminal-Transaktionen. Die angegebene Karte muss bis zum Ende des Mietzeitraums gültig sein; andernfalls haftet der VERMIETER nicht für die Rückerstattung der Kaution. Im Falle von Änderungen der angegebenen Kreditkartendaten oder falls dies von der betreuenden Bank verlangt wird, muss der MIETER den VERMIETER unverzüglich benachrichtigen. Für Luxusfahrzeuge [SIPP-Codes: UFAH, GVAD, LLAH, LFAD, LFAH, OPAD, LEAR] kann die Kaution ausschließlich per Kreditkarte geleistet werden.

4.3 Die Höhe der Kaution hängt von der Fahrzeugklasse ab und wird im Mietvertrag festgelegt.

4.4 Bei der Option 'Auslandsreise' wird die Kaution verdoppelt.

4.5 Der VERMIETER ist berechtigt, aus der Kaution alle vom MIETER aus dem Mietvertrag geschuldeten Beträge (einschließlich Mietpreis, Zusatzgebühren, Strafzahlungen und Schadensersatz) abzuziehen, und der Restbetrag wird dem MIETER innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.

4.6 Wird der Mietvertrag verlängert, wird der verbleibende Kautionsbetrag dem MIETER innerhalb des in Artikel 4.5 festgelegten Zeitraums nach Ablauf der verlängerten Mietdauer und Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet. Wurde die Kaution per Kreditkarte gezahlt, verbleibt sie für einen weiteren Monat ab dem Rückgabedatum im Verfügungsbereich des VERMIETERS.

4.7 Wird die Mietdauer verlängert, verbleibt die Kaution für einen weiteren Monat ab Ablauf der verlängerten Mietdauer und der Rückgabe des Fahrzeugs im Verfügungsbereich des VERMIETERS.

V. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

5.1 Sollte die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs aufgrund eines technischen Mangels unmöglich oder erschwert sein, ist der VERMIETER verpflichtet, dem MIETER ein Ersatzfahrzeug derselben oder einer höheren Klasse für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen, verlängert um die Zeit zwischen der Mitteilung des MIETERS und der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs. Der VERMIETER ist nicht verpflichtet, bereits gezahlte Beträge aus dem Mietvertrag zurückzuerstatten, falls der MIETER das Ersatzfahrzeug einer höheren oder vergleichbaren Klasse ablehnt.

5.2 Falls der MIETER im Falle eines Verkehrsunfalls, Schadens, Vorfalls oder Diebstahls des gemieteten Fahrzeugs eine zusätzliche 'Vollschutz'-Gebühr gezahlt hat, ist der VERMIETER verpflichtet:

  • 5.2-point1: auf eigene Kosten die Rückführung des gemieteten Fahrzeugs vom Unfallort zu veranlassen;
  • 5.2-point2: dem MIETER ein Ersatzfahrzeug derselben oder einer höheren Klasse für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen;

5.3 Die Bestimmungen des vorangegangenen Punktes gelten nicht, wenn die 'Vollschutz'-Gebühr ausgeschlossen ist, wie in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegt.

VI. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

6.1 Der MIETER ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug ausschließlich zu dem vorgesehenen Zweck zu nutzen, als ordentlicher Besitzer sorgfältig zu behandeln, es instand zu halten und dem VERMIETER in einem sauberen Zustand, ohne Essensflecken, Verschmutzungen oder andere Rückstände und/oder Abfälle zurückzugeben. Der MIETER hat alle geltenden Verkehrsregeln, Vorschriften, Hersteller- oder Lieferantenanweisungen sowie die Anforderungen des Versicherers und des VERMIETERS zu beachten.

6.2 Der MIETER hat die Verkehrsregeln einzuhalten und alle von den Behörden für Verstöße verhängten Strafen zu zahlen. Falls das geltende Recht die Stilllegung des gemieteten Fahrzeugs vorsieht, zahlt der MIETER dem VERMIETER neben dem Mietpreis für den betreffenden Zeitraum alle anfallenden Kosten (einschließlich Verpflichtungen gegenüber staatlichen oder kommunalen Behörden und Dritten) sowie eine Strafe, die dem Dreifachen des Mietpreises für den Stilllegungszeitraum entspricht, jedoch nicht weniger als der Kautionsbetrag.

6.3 Bei Verlassen des gemieteten Fahrzeugs darf der MIETER den Schlüssel, die Fernbedienung, den Fahrzeugschein, Versicherungsunterlagen oder sonstige vom VERMIETER bereitgestellte Dokumente und mobile Geräte nicht zurücklassen.

6.4 Es ist dem MIETER nicht gestattet, das gemietete Fahrzeug unverschlossen oder ohne Sicherstellung, dass es an einem zugelassenen und sicheren Ort geparkt ist, zu verlassen oder zurückzulassen.

6.5 Es ist dem MIETER nicht gestattet, das gemietete Fahrzeug für gewerbliche Zwecke oder zum Transport von übergroßen, massiven oder anderen Gütern, die über die vom Hersteller festgelegten Spezifikationen hinausgehen – einschließlich Tiere oder Käfige mit Tieren mit einem Bruttogewicht von über 10 kg – zu verwenden; ebenso nicht für das Abschleppen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers; für den Personentransport gegen Entgelt (einschließlich Mitfahrgelegenheiten) oder den Transport von Anhaltern. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen zahlt der MIETER für jede einzelne Verletzung eine Strafe gemäß Anhang Nr. 1 zu den Artikeln 6.15 und 6.16 dieser allgemeinen Bedingungen.

6.6 Der MIETER darf das gemietete Fahrzeug nicht für die Teilnahme an Schulungen, Wettbewerben, Rallyes oder Fahrerschulungen verwenden. Jede Verletzung dieser Vorschrift führt zu einer Strafe gemäß Anhang Nr. 1 zu den Artikeln 6.15 und 6.16 für jeden einzelnen Verstoß.

6.7 Es ist dem MIETER nicht gestattet, das gemietete Fahrzeug unterzuvermieten oder Dritten die Nutzung des Fahrzeugs anderweitig zu gestatten, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Verstöße gegen diese Bestimmung führen zu einer Strafe gemäß Anhang Nr. 1 zu den Artikeln 6.15 und 16.6 für jeden einzelnen Verstoß.

6.8 Dem MIETER ist es nicht gestattet, das gemietete Fahrzeug eigenständig ohne Zustimmung des VERMIETERS zu reparieren.

6.9 Das Rauchen im gemieteten Fahrzeug ist verboten. Wird ein Rauchnachweis festgestellt, zahlt der MIETER eine Strafe gemäß Anhang Nr. 1, der einen integralen Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen bildet.

6.10 Der MIETER sowie etwaige zusätzliche Fahrer dürfen das gemietete Fahrzeug nicht führen, wenn sie Alkohol und/oder Drogen oder andere berauschende Mittel konsumiert haben. Bei Verstößen zahlt der MIETER für jeden einzelnen Vorfall eine Strafe in Höhe des Dreifachen des Mietpreises für den betreffenden Zeitraum.

6.11 Der MIETER ist verpflichtet, die Schlüssel, Dokumente und sonstigen tragbaren Geräte des gemieteten Fahrzeugs mit der Sorgfalt eines ordentlichen Besitzers zu verwahren.

6.12 Bei Reifenschäden hat der MIETER den beschädigten Reifen durch den Ersatzreifen zu ersetzen oder das Notfall-Reparaturset für Reifen zu verwenden, um den Schaden zu beheben, anschließend den VERMIETER zu benachrichtigen und die nächstgelegene Geschäftsstelle des VERMIETERS zur Schadenprüfung aufzusuchen. Diese Anforderung gilt nicht im Rahmen der 'Vollschutz'-Klausel, es sei denn, die in diesen allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Ausnahmen greifen.

6.13 Der MIETER haftet für die vollständige Erstattung aller Kosten für die Rückführung des gemieteten Fahrzeugs sowie für die Behebung etwaiger technischer Mängel und Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurden (einschließlich der Verwendung eines falschen Kraftstofftyps, Missachtung technischer Warnungen oder Fahrens auf ungeeigneten Straßen).

6.14 Der MIETER hat alle im Fahrzeug festgestellten Mängel zu bezahlen, deren Kosten auf der Grundlage eines von einem autorisierten Servicezentrum der jeweiligen Marke ausgestellten Dokuments festgelegt werden.

6.15 Die zu zahlenden Entschädigungen und Strafzahlungen sind in Anhang Nr. 1 festgelegt, der einen integralen Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen bildet. Falls die Reparatur aufgrund spezieller Lackierung, Marke, Modell, höherer Klasse oder eines Schadens, der nicht im Anhang aufgeführt ist, teurer ausfällt, wird der Betrag auf der Grundlage eines Dokuments eines autorisierten Servicezentrums bestimmt. Neben den Schadenskosten hat der MIETER auch alle Kosten für Pannendienst oder den Transport zum Unfallort und Servicezentrum sowie alle Bußgelder und Verpflichtungen gegenüber staatlichen oder kommunalen Behörden und Dritten zu tragen.

6.16 Bei Nichterfüllung von MIETER-Verpflichtungen, für die im Mietvertrag, in diesen allgemeinen Bedingungen oder in Anhang Nr. 1 keine spezifische Strafe festgelegt ist, zahlt der MIETER eine Strafe in Höhe des Dreifachen des Mietpreises für den betreffenden Zeitraum, jedoch nicht weniger als der Kautionsbetrag.

6.17 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der VERMIETER das Recht vor, vom MIETER die Differenz zwischen dem gesamten erlittenen Schaden (Verluste und entgangene Gewinne) und den gemäß dem Mietvertrag, diesen allgemeinen Bedingungen und Anhang Nr. 1 fälligen Strafzahlungen und Entschädigungen zu verlangen.

VII. VERKEHRSUNFÄLLE, SCHÄDEN ODER VORFÄLLE MIT DEM GEMIETETEN FAHRZEUG

7.1 Im Falle eines Verkehrsunfalls, Schadens, Vorfalls mit dem gemieteten Fahrzeug oder Diebstahls ist der MIETER verpflichtet,:

  • die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Schadensausmaß zu begrenzen;
  • unverzüglich die 112 zu wählen, am Unfallort zu verbleiben und den zuständigen Behörden die erforderliche Unterstützung zu leisten, einschließlich der Meldung aller relevanten Details und der Mitwirkung an der Erstellung der erforderlichen Dokumente;
  • den VERMIETER und die Versicherungsgesellschaft sofort über den Vorfall sowie die bisher ergriffenen Maßnahmen zu informieren und den erhaltenen Anweisungen Folge zu leisten.

7.2 Im Falle eines Unfalls oder Schadens am gemieteten Fahrzeug trägt der MIETER die Kosten für die Rückführung zu einem Servicezentrum oder der Geschäftsstelle des VERMIETERS, sofern der MIETER nicht gemäß dem Mietvertrag von der Haftung befreit ist.

7.3 Die Haftung des MIETERS für Schäden, die aus einem Unfall, Diebstahl oder einem anderen Vorfall mit dem gemieteten Fahrzeug resultieren, ist nur in Fällen, in denen die 'Vollschutz'-Gebühr gezahlt wurde und keine Ausnahmen von dieser Klausel gelten, auf den Kautionsbetrag beschränkt.

7.4 Die im Vertrag vorgesehenen Beschränkungen oder Ausschlüsse der Haftung des MIETERS finden keine Anwendung, und der MIETER ist verpflichtet, den VERMIETER in jedem der folgenden Fälle vollständig für alle Schäden und entgangenen Gewinne zu entschädigen:

  • wenn der Unfall durch das Verschulden des MIETERS/zusätzlichen Fahrers verursacht wurde oder der Schaden aus fahrlässigen Handlungen des MIETERS oder begleitender Dritter resultiert, oder wenn im Unfallbericht 'gegenseitiges Verschulden' oder 'nicht festgestelltes Verschulden' vermerkt ist;
  • wenn der MIETER oder der zusätzliche Fahrer das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen oder anderen berauschenden Mitteln geführt hat;
  • wenn der Unfall oder Schaden vorsätzlich durch den MIETER, den zusätzlichen Fahrer oder begleitende Personen verursacht wurde;
  • wenn der MIETER oder der zusätzliche Fahrer das Fahrzeug von einer Person fahren ließ, die nicht als zusätzlicher Fahrer im Mietvertrag aufgeführt ist;
  • wenn der Unfall oder Schaden während oder in Zusammenhang mit einer vom MIETER, zusätzlichen Fahrer oder einer begleitenden Person begangenen Straftat entstand;
  • wenn der MIETER die Verpflichtungen aus Artikel 7.1 dieser allgemeinen Bedingungen nicht erfüllt;
  • bei Diebstahl oder Beschädigung von Scheibenwischern, Antenne, Reifen, Zierleisten, Spiegeln, Kennzeichen, zusätzlicher Ausstattung, Schlüsseln oder Dokumenten des gemieteten Fahrzeugs;
  • wenn Mängel oder Schäden am Innenraum des gemieteten Fahrzeugs vorliegen.

7.5 Im Falle des Verlusts der Fahrzeugdokumente, des Kennzeichens, der GPS-Navigation oder der Schlüssel zahlt der MIETER die entsprechende Strafe gemäß Anhang Nr. 1 zu Artikel 6.15, der einen integralen Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen bildet.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Alle Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag sowie alle Dokumente, die dessen Erfüllung widerspiegeln, sind gültig, sofern sie schriftlich erfolgen und von den Parteien oder ihren bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet sind.

8.2 Alle Streitigkeiten bezüglich des Abschlusses, der Änderung, der Erfüllung oder der Beendigung des Vertrags werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst; wird keine Einigung erzielt, ist das zuständige Gericht das Bezirksgericht Burgas oder das Landgericht Burgas, gemäß den geltenden Zuständigkeitsregeln.

8.3 Für alle nicht im Vertrag geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen der Artikel 228–239 des Gesetzes über Verpflichtungen und Verträge, des Straßenverkehrsgesetzes sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag wird in zwei einheitlichen Exemplaren ausgefertigt – eines für jede Partei. Die Mietbedingungen, die allgemeinen Bedingungen und das Übergabeprotokoll sind integraler Bestandteil des Vertrags.

8.4 Diese allgemeinen Bedingungen in bulgarischer Sprache sind auf der offiziellen Webseite unter: https://globalrentacar.bg/terms-of-rental und in englischer Sprache unter: https://globalrentacar.bg/en/terms-of-rental/ verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten hat der bulgarische Text Vorrang.

8.5 Diese allgemeinen Bedingungen wurden 2024 von der zuständigen Behörde von Di End Vi Global EOOD angenommen und treten ab 2024 in Kraft.

Strafen

Name der Strafe/GebührGebühr ohne VollschutzGebühr mit Vollschutz
Kleine Delle/Kratzer bis 1,5 cm.Ein Protokoll ist erforderlich. Dem MIETER werden Gebühren gemäß der offiziellen Preisliste des VERMIETERS berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Delle/Kratzer über 1,5 cm.Ein Protokoll ist erforderlich. Dem MIETER werden Gebühren basierend auf einer Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Schäden an Spiegeln, Fenstern, Stoßstangen und ScheinwerfernGebühren werden basierend auf einer Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Wenn aufgrund des Verschuldens des MIETERS Politur erforderlich ist40 € pro Detail.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Verlust oder Beschädigung von ZierleistenGebühren werden basierend auf der Bewertung des Verlusts/Schadens in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Reparatur von Stahlfelgen50 € pro Felge.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Austausch von StahlfelgenGebühren werden basierend auf der Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Reparatur von LeichtmetallfelgenGebühren werden basierend auf der Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Austausch von LeichtmetallfelgenGebühren werden basierend auf der Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Schäden an ReifenGebühren werden basierend auf einer Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Reparatur von rissigen Reifen: 14′–16′, 17′–20′30 € pro Reifen für 14′–16′, 80 € pro Reifen für 17′–20′Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Austausch von ReifenGebühren werden basierend auf der Bewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Dem MIETER werden keine Gebühren berechnet, sofern die Mietbedingungen eingehalten werden.
Schäden, Mängel, Verformungen oder Beeinträchtigungen der FahrwerksintegritätGebühren werden basierend auf einer Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Gebühren werden basierend auf einer Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.
Unbefugte eigenständige Reparaturen am Fahrzeug ohne ausdrückliche Zustimmung2000 € einmalig zuzüglich der Kaution2000 € einmalig zuzüglich der Kaution
Unbefugtes Entfernen von Werbestickern und Branding ohne Ankündigung und individuelle Zusatzkosten80 € einmalig80 € einmalig
Nasses Interieur/übermäßig verschmutztes Interieur100 € einmalig100 € einmalig
Schäden am FahrzeuginnenraumGebühren werden basierend auf einer Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Gebühren werden basierend auf einer Schadensbewertung in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.
Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von FahrzeugeinrichtungenGebühren werden basierend auf der Bewertung des Vorfalls in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Gebühren werden basierend auf der Bewertung des Vorfalls in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.
Verlust oder Beschädigung von: WLAN-Router, Kindersitz, Booster, GPS-Navigation, Parkticket für die Flughäfen in Burgas, Varna und Sofia75 € einmalig, 120 € einmalig, 40 € einmalig, 200 € einmalig, 15 € einmalig75 € einmalig, 120 € einmalig, 40 € einmalig, 200 € einmalig, 15 € einmalig
Fehlender Kraftstoff3,00 € pro fehlendem Liter + 30 € Verwaltungsgebühr3,00 € pro fehlendem Liter + 30 € Verwaltungsgebühr
Falscher Kraftstoff, der vom MIETER verwendet wurde2 € pro km für die Rückführung zu einem autorisierten Servicezentrum + Reparaturkosten basierend auf der Bewertung + Kaution2 € pro km für die Rückführung zu einem autorisierten Servicezentrum + Reparaturkosten basierend auf der Bewertung + Kaution
Verlust aller Fahrzeugdokumente200 € einmalig200 € einmalig
Verlust aller Fahrzeugdokumente200 € einmalig200 € einmalig
Verlust der Versicherungspolice/Haftpflichtbescheinigung oder des Fahrzeuginspektionszertifikats30 € einmalig30 € einmalig
Verlust der Grünen Karte50 € einmalig50 € einmalig
Verlust des Kennzeichens200 € einmalig200 € einmalig
Verlust des SchlüsselsGebühren werden basierend auf einer Bewertung des Vorfalls in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.Gebühren werden basierend auf einer Bewertung des Vorfalls in einem autorisierten Servicezentrum berechnet.
Spuren von Tiertransport100 € einmalig100 € einmalig
Rauchspuren im Fahrzeug100 € einmalig100 € einmalig
Unbefugte Auslandsfahrt300 € pro Land ohne erteilte Vollmacht + Kaution300 € pro Land ohne erteilte Vollmacht + Kaution
Für die Nutzung des Fahrzeugs durch den MIETER für kriminelle Aktivitäten500 € einmalig500 € einmalig
Für den Transport von Gütern, die nicht mit den Fahrzeugspezifikationen vereinbar sind300 € einmalig300 € einmalig
Für die Teilnahme an Rennen, Offroad, Rallyes oder anderen Wettbewerben mit dem Fahrzeug300 € einmalig300 € einmalig
Für das Fahren abseits des geregelten Straßennetzes auf unbefestigten FlächenZwischen 100 € und 300 € je nach Klasse + KautionZwischen 100 € und 300 € je nach Klasse + Kaution
Besuch eines Notfallteams aufgrund von Schäden, die durch den MIETER verursacht wurden1,5 € pro km + 30 € Verwaltungsgebühr1,5 € pro km + 30 € Verwaltungsgebühr
Wenn das Fahrzeug aufgrund des Verschuldens des MIETERS stillgelegt wirdDie Kaution wird einbehalten zuzüglich Zeitgebühren gemäß der aktuellen PreislisteDie Kaution wird einbehalten zuzüglich Zeitgebühren gemäß der aktuellen Preisliste
Strafe für die Untervermietung des Fahrzeugs an Dritte, die nicht im Vertrag aufgeführt sind500 € einmalig500 € einmalig
Für die Nutzung des Fahrzeugs zum Abschleppen anderer Fahrzeuge300 € einmalig300 € einmalig
Änderung des Rückgabeorts außerhalb der Stadt ohne VorankündigungDie Gebühr für eine einseitige Mietrückgabe + 30 € VerwaltungsgebührDie Gebühr für eine einseitige Mietrückgabe + 30 € Verwaltungsgebühr
Änderung des Rückgabeorts innerhalb der Stadt ohne Vorankündigung20 € einmalig20 € einmalig
Gebühr für verspätete RückgabeGebühr für 1 Tag, 2 Tage, 3 Tage, plus für jeden weiteren Tag + Kaution; das Fahrzeug gilt als zurückgenommen.Gebühr für 1 Tag, 2 Tage, 3 Tage, plus für jeden weiteren Tag + Kaution; das Fahrzeug gilt als zurückgenommen.
Gebühr für vorzeitige RückgabeDer Mietpreis wird entsprechend der Mietdauer neu berechnet + eine Strafe von 3 Tagen.Der Mietpreis wird entsprechend der Mietdauer neu berechnet + eine Strafe von 3 Tagen.
Auferlegte Verwaltungsgebühren (Bußgelder, Abgaben, Schadensersatz etc.)20 € einmalig, 50 € einmalig20 € einmalig, 50 € einmalig
Verstoß gegen Werbesticker auf dem Proace Verso250 € für ein Seitendetail / 100 € für eine hintere Tür250 € für ein Seitendetail / 100 € für eine hintere Tür

Lackschäden – ohne Verformung

ModellTürKotflügelMotorhaubeSchwelleDachStoßstangeKofferraumSäuleQuerträger
Camry250 €300 €300 €180 €250 €200 €200 €180 €180 €